Informationen vom Erfahrungsaustausch mit dem BAMF

Am 06.11.2024 nahmen wir als Softwareanbieter mit Zulassung zum Online-Verfahren (InGe-Online) an einem Erfahrungsaustausch mit dem BAMF teil. In diesem Artikel informieren wir Sie über die Inhalte dieses Treffens.


Änderung des Kurssystems
  • Das System der soll mehr auf individuell Bedarfe ausgerichtet werden.
  • Individuelle Bildungs- und Lernvoraussetzungen gelangen in den Fokus (passgenaue Förderung).
  • Ziel: Beschleunigung der Kursteilnahme.
  • Das Kursangebot wird angepasst. Das Konzept der Kurse für Zweitschriftlerner wird weitergeführt und eine neue Kursart für gering Literalisierte ab Mai 25 eingeführt.
Neue Kursart für gering Literalisierte 
  • Allgemeines
    • Zielgruppe sind Menschen, die lateinisch alphabetisiert aber schrift- und lernungewohnt sind und grundsätzlich am Integrationskurs teilnehmen können 
    • mehr Zeit zum Lernen. 300 UE mehr. Grundförderung beträgt also 900 UE.
    • Fachliche Regeln orientieren sich am Alphabatisierungskurs (Kursstruktur, minimale und maximale TN-Zahl, Regeln für Teilnahme inkl. Wechselmöglichkeiten, Regel für Wiederholerzulassung, Abrechnung / Garantievergütung, ...)
  • Zulassung
    • Die Träger-Grundzulassung ist ausreichend und muss nicht erweitert werden.
    • Als Kursleitung können alle Personen mit reguläre Lehrkraftzulassung zum Einsatz kommen.
    • Lehrwerk ist eine verpflichtende Angabe - aus der Liste der bisherigen Lehrwerke.
    • Es gibt keine kursspezifischen Lehrwerke.
  • Teamteaching
    • 150 UE im Teamteaching möglich.
    • Antragsverfahren erfolgt manuell, ohne Schnittstelle außerhalb des Systems.
    • Die Abrechnung erfolgt wie im Jugendkurs.
  • zeitlicher Ablauf cmxKonzepte - Schnittstellenanpassung (InGe-Online)
    • Im April 2025 können wir seitens des BAMF für cmxOrganize die Zulassung mittels Testfallheft mit einem Kunden durchlaufen. 
    • Über die erfolgreiche Zulassung informieren wir unsere Kunden.
  • zeitlicher Ablauf seitens des BAMF
    • InGe-Online-Schnittstelle
      • Ab dem 1.5.25 können über die InGe-Online-Schnittstelle die Planungen für Kurse mit Beginn ab dem 15.5.25 übermittelt werden.
      • Ab dem 15.5.25 können Kursbeginn-Meldungen übermittel werden.
    • Einstufungstest - zeitlicher Ablauf des BAMF
      • Erst ab dem 1.5.25 ist die neue Kursart im Einstufungstest berücksichtigt. 
      • Einstufungen vor dem 1.5.25 werden ggf. ein abweichendes Ergebnis liefern, aber keine Fehlermeldung nach sich ziehen.
      • Die Personen können trotzdem in den Kurs für gering Literalisierte eingebucht und gemeldet werden.
Die Verabschiedung der neuen Integrationskurs-Verordnung (wahrscheinlich Mitte Dezember) wird mit großer Wahrscheinlichkeit folgende Änderung nach sich ziehen:
  • Jugend-/ Eltern-/ Frauen-IK-Kurse 
    • Werden zum 01.05.2025 abgeschafft.
    • Können noch bis zum 30.04.2025 starten.
    • Bis zum 31.12.2027 muss der letzte Kursabschnitt eines Jugend-/ Eltern-/ Frauen-IK-Kurses begonnen haben.
    • Kursplanungsmeldung mit Beginn ab dem 1.5.25 werden bei der Meldung über die Schnittstelle ab dem 1.5.25 abgelehnt.
  • Wiederholer
    • Die Möglichkeit auf Antrag soll wesentlich eingeschränkt werden.
    • Nur Teilnehmende bei denen von vornherein im Kurskonzept - wegen der geringeren Lernprogression . die Verlängerung im Curriculum bedacht ist.
    • Wiederholerzulassungen werden sich auf Teilnehmende an Alphabetisierungskursen oder Kurse für gering Literalisierte beschränken.
    • Dort sind 1.200 Std für das Erreichen des Sprachniveaus B1 eingeplant.
    • Für Teilnehmende an Zweitschriftlerner-Kursen wird keine Wiederholermöglichkeit bestehen.
  • Fahrtkostenzuschuss
    • Hier wird es Einschränkung beim Kreise der berechtigten Personen geben
Hinweis zur Anzahl der Aufsichtspersonen bei LiD-Prüfungen
  • ab der 26. / 51. Personen wird eine zusätzliche Aufsichtsperson nötig.
  • Es wird einen Hinweis beim Anmelden der 25. / 50. Personen geben.
  • Über die Form des Hinweises wird noch diskutiert.
Ausblick / sonstige Infos zu Verfahren
  • Für das Frühjahr 2026 ist eine Übermittlung der Grunddaten im Rahmen des Abrechnungsverfahrens angestrebt.
  • Digitale Unterschriftliste ist aktuell nicht angedacht.
  • BERT: keine Änderungen in Planung