Auflösung uneinbringlichen Forderungen

Lösen Sie uneinbringliche Forderungen immer über eine Ermäßigung/Erstattung auf. Sie erstellen damit einen Gegenkontoeintrag, in dem Sie auch (falls erforderlich) das entsprechende Sachkonto eintragen können.

15:54 08. Januar 2025
20:02 03. Oktober 2025