Widerrufsbutton ab 19. Juni 2026

Wir kümmern uns um die Umsetzung.

Ab dem 19. Juni 2026 gilt eine neue gesetzliche Vorgabe für online abgeschlossene Verträge: Das Widerrufsrecht muss über einen sogenannten Widerrufsbutton auf der Buchungsoberfläche ausgeübt werden können.

Wir haben das Thema frühzeitig eingeplant und setzen die neue Regelung fristgerecht um.

Für Sie ist dabei wichtig zu wissen:
  • Die gesetzliche Anforderung ist uns bekannt.
  • Die technische Umsetzung ist bei uns bereits vorgesehen.
  • Die Integration erfolgt rechtzeitig, zuverlässig und kostenfrei.
  • Bestehende Buchungsprozesse bleiben sauber und nachvollziehbar.
  • Sie müssen weder selbst tätig werden noch zusätzliche Maßnahmen planen.
Kurz gesagt: Sie haben kein zusätzlicher Handlungsbedarf.

Wir beobachten gesetzliche Änderungen im Bereich Online-Verträge kontinuierlich und sorgen dafür, dass unsere Systeme den jeweiligen Anforderungen entsprechen. Auch beim Widerrufsbutton setzen wir auf eine rechtskonforme, klare und praxistaugliche Umsetzung, die sich nahtlos in bestehende Strukturen einfügt.

Gabriele Kohler
18:38 14. Januar 2026
18:43 14. Januar 2026