News

Ergebnisse Kundenbefragung 2025

Rechnungsprüfer sind begeistert

Fit für die Zukunft

Ankündigung Mitteilungsverordnung

Wechseln lohnt sich - raus aus der Sunk-Cost-Fallacy

Modernes Logo und Schriftzug Cybersecurity

Ihre Sicherheit ist unser Anspruch

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Erreiche deine Zielgruppe!

cmxOrganize und die Zukunft der KI in der Arbeitswelt

Vortrag bei der cobra vhs Fachkonferenz

cobra-vhs-Fachkonferenz 2024

Vollausbaustufe für Suchmaschinen

Mit Phase 2 der Weiterentwicklung des Internetauftritts wurden die Fähigkeiten bezüglich der Suchmaschinen-Optimierung auf ein Maximum angehoben.

Kursprogramme bei Flächen-VHSen: Eine Herausforderung

Volkshochschulen die mehrere Ortschaften bedienen (wie zum Bespiel Kreisvolkshochschulen oder Zusammenschlüsse) haben meist ein breites Angebot mit vielen (...)

Empfehlungsmanagement mit cmxOrganize

“Möchten Sie den Folgekurs gleich mit buchen?”Diese einfache Frage führt überraschend oft zum Verkaufserfolg. In der Werbung gehören solche Fragen (...)

Eine erstaunliche Entdeckung

Ich prüfte Anfang 2024 verschiedene Internetauftritte und wunderte mich, warum Suchmaschinen die Veranstaltungen unserer Kunden nicht auf den ersten (...)

Das Problem mit Besprechungen …

Leistung zählt!

Es ist erstaunlich, wie viele Informationen von einem modernen Unternehmen verarbeitet werden müssen. cmxOrganize hilft Ihnen, der Datenmenge Herr zu (...)

Benachrichtigungen im Microsoft Edge Browser einrichten

So aktivieren Sie in Microsoft Edge Benachrichtigungen zu Ihren Terminen.

Digitale Barrierefreiheit auf AAA-Niveau

Der cmxOrganize-Internetauftritt erfüllt die Anforderungen des W3C-Standards WCAG 2.2 auf der höchsten Stufe der digitalen Barrierefreiheit (AAA). Die dauerhafte Erfüllung des Standards ist Teil unserer Wartungsleistung.

Ihr Internetauftritt erfüllt die gesetzlichen Vorgaben auf höchstem Niveau
  • Daher ist die Einbindung von sog. Overlay-Tools nicht erforderlich.
Zur Gesetzeslage und zur Verwendung von Overlay-Tools:
  • Die Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg erklärt, dass "eine Webseite nach den gesetzlichen Vorgaben bereits ohne die Einbindung einer Software (sog. Overlay-Tools), barrierefrei sein muss."
  • Overlay-Tools dienen lediglich dazu, dass Internetseiten, die dies nicht von sich aus erfüllen, auf ein höheres Niveau gebracht werden. Da die Barrierefreiheit sich dann aber lediglich auf die Darstellung der Webseite bezieht, verbleibt die Seite dem Grunde nach nicht barrierefrei. Wird die Software nicht aktiviert oder entfernt, ist die Webseite für Menschen mit Beeinträchtigungen weiterhin nicht zugänglich."
  • Darüber hinaus haben die Überwachungsstellen des Bundes und der Länder für die Barrierefreiheit von Informationstechnik eine gemeinsame Einschätzung zur Verwendung von Overlay-Tools verfasst. Diese finden Sie hier: https://www.bfit-bund.de/DE/Publikation/einschaetzung-overlaytools.html
Kritik an Overlay-Tools im Allgemeinen:
  • Overlay-Tools bieten oftmals Funktionen, die vom Betriebssystem bzw. assistierenden Technologien besser erledigt werden können.
  • Overlay-Tools verfolgen oft keine Standards, sondern setzen proprietäre Mittel ein, die von Menschen mit Behinderung nicht barrierefrei eingesetzt werden können. Menschen mit Behinderung brauchen Standards, die auf allen Internetseiten funktionieren, damit sie gut klar kommen.
  • Overlay-Tools widersprechen den UI/UX-Richtlinien für einfachen Aufbau, da sie eine grafische Oberfläche darstellen, die keinen Zweck erfüllt und so künstlich neue Barrieren aufbaut.
  • Overlay-Tools stellen für den Benutzer eine Erschwernis dar, weil sie den Komplexitätsgrad auf der Seite unweigerlich erhöhen und sie übersprungen oder nicht beachtet werden müssen. Overlay-Tools überdecken des weiteren Inhalte des Internetauftritts, was gerade beim Lesen von Texten immer wieder zu Irritationen führen wird.
  • Overlay-Tools sind oft qualitativ schlecht, was dem WCAG-Grundsatz der Robustheit widerspricht und weitere Hürden aufbaut. Als Instrument für Barrierefreiheit erfüllen diese Instrumente oft selbst nicht die Basisanforderungen für Barrierefreiheit.
  • Overlay-Tools stellen ein Sicherheitsrisiko dar, weil es sich dabei um Quelltext eines fremden Unternehmens handelt.
Fazit:
Die Einbindung eines Overlay-Tools in Ihren Internetauftritt ist weder erforderlich noch sinnvoll, da das zusätzliche Einbinden eines Overlay-Tools in Ihren nach WCAG 2.2 barrierefreien Internetauftritt
  • diesen nicht "noch barrierefreier" machen kann.
  • eine Erschwernis für den Besucher der Seite darstellt.
  • ein Sicherheitsrisiko darstellt.
  • die Ladezeit des Internetauftritts erhöht.
  • unnötige Kosten verursacht.

Wir revolutionieren Ihren digitalen Arbeitsplatz

Wir sind eine Hightec Software Schmiede aus dem Allgäu. Seit 12 Jahren entwickeln wir die allgemeingültige Digitalisierungs-Lösung für Unternehmen. (...)

Sicherheit

cmxOrganize ist durch wirkungsvolle Sicherheitsmaßnahmen geschützt: Firewall des Rechenzentrums, integriertes Intrusion Prevention Systems (IPS), SSL-Verschlüsselung, (...)

URLs selbst definieren

Sie können Bestandteile des Internetauftritts durch definierte Links erreichbar machen. So landet man z.B. über /jobs bei den Stellenausschreibungen. (...)