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Ankündigung "Mitteilungsverordnung"

Die Mitteilungsverordnung (MV) verpflichtet Behörden und andere öffentliche Stellen unter bestimmten Voraussetzungen dazu, Zahlungen an natürliche Personen und andere Zahlungsempfänger an die Finanzverwaltung zu melden. Für Bildungseinrichtungen in öffentlicher Trägerschaft kann dies beispielsweise Zahlungen an Lehrkräfte, Honorarkräfte oder andere Auftragnehmer betreffen.

Eine Mitteilung ist grundsätzlich nicht erforderlich, wenn die von derselben mitteilungspflichtigen Stelle an denselben Zahlungsempfänger geleisteten relevanten Zahlungen innerhalb eines Kalenderjahres weniger als 3.000 Euro betragen. Daneben sieht die Mitteilungsverordnung weitere Ausnahmen von der Meldepflicht vor.

Seit dem 1. Januar 2025 sind Mitteilungen grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch über die hierfür bestimmte Schnittstelle an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Für die Kalenderjahre 2024 und 2025 bestehen gesetzliche Übergangsregelungen.

Zu den für eine Mitteilung erforderlichen Angaben gehören – abhängig vom jeweiligen Sachverhalt – insbesondere Angaben zum Zahlungsempfänger, zur Zahlung, zum Zahlungsgrund und zum Zahlungszeitpunkt sowie die gesetzlich vorgesehenen steuerlichen Identifikationsmerkmale.

cmxOrganize unterstützt mitteilungspflichtige Einrichtungen dabei, die für die Mitteilungsverordnung relevanten Zahlungen und Zahlungsempfänger strukturiert zu erfassen und die für eine elektronische Meldung erforderlichen Daten bereitzustellen.

Damit können insbesondere Zahlungen an Honorarkräfte und andere Auftragnehmer aus den in cmxOrganize dokumentierten Abrechnungs- und Zahlungsvorgängen ermittelt und für die weitere elektronische Übermittlung aufbereitet werden.

Ob für eine konkrete Zahlung tatsächlich eine Mitteilungspflicht nach der Mitteilungsverordnung besteht, hängt von der jeweiligen Einrichtung, dem Zahlungsempfänger und den Umständen der Zahlung ab. cmxOrganize ersetzt daher keine steuerliche oder rechtliche Prüfung des Einzelfalls.

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